Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich:
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen und Lieferungen der Firma BSS Markhart GmbH insbesondere dem Verkauf und der Wartung von Feuerlöschgeräten und Zubehör.
Wurden diese Geschäftsbedingungen dem Kunden einmal zur Kenntnis gebracht so gelten sie auch für alle weiteren mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge, solange dem Kunden nicht eine neue Fassung der Selben ausdrücklich zur Kenntnis gebracht wurde.
Mit Unterfertigung dieses Auftragsschreibens akzeptieren Sie auch die umseitigen Geschäftsbedingungen.
2. Angebot, Vertragsabschluss und Vertragsinhalt:
Der Vertrag kommt erst mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder nach Vereinbarung mit der Übersendung bzw. der Übergabe der bestellten Ware gültig zu Stande.
Teillieferungen sind zulässig und können unteilig abgerechnet werden.
3. Lieferungen und Versand:
Die Auslieferung aller bestellten Waren erfolgt – nur in kompletten Packungen – in der Regel prompt ab Lager, jedoch behalten wir uns Teillieferungen vor. Sämtliche Lieferungen gehen ausnahmslos auf Gefahr des Bestellers bzw. Empfängers. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer/Werkbesteller jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.
Falls nichts Gegenteiliges vereinbart, steht uns die Wahl des Versandweges frei.
Lieferungen innerhalb Österreich: ab Warenwert € 365,- netto frei Haus
Paketkosten laut Posttarif.
Bahn oder Speditionskosten laut Tarif.
4. Zahlungsbedingungen:
Unsere Listenpreise, Preise in Drucksorten und schriftliche Angebote verstehen sich ab Werk, exkl. Ust, Verpackung, Fracht, Porto und Versicherungskosten.
Verkaufspreise beinhalten nicht die Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Diese Leistungen werden aber auf Wunsch gegen gesonderte Bezahlung erbracht.
Rechnungen betreffend Lieferungen von Waren mit einem Rechnungsbetrag unter € 1.000,– netto sind innerhalb 20 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 2% Skonto.
Rechnungen über Wartungs- und sonstige Dienstleistungen sind innerhalb von 20 Tagen zur Zahlung ohne Abzug fällig.
Zahlungen gelten erst mit vorbehaltsloser Gutschrift auf unserem Konto oder Übergabe des entsprechenden Barbetrages als bewirkt.
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, oder werden uns Tatsachen bekannt die geeignet sind, Zweifel an seiner Bonität zu begründen so haben wir das Recht offen stehende Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und/oder Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für künftige Lieferungen zu verlangen.
Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers/Werkbestellers sind wir berechtigt Verzugszinsen in der Höhe von 10% über den Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
5. Eigentumsvorbehalt:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Eine
Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter
Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen (Geschäfts) Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an uns abgetreten und sind jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verstädigen.
Im Falle des Vertragsrücktritts sind wir berechtigt, jeder Zeit zu den üblichen Geschäftszeiten die Geschäfts- und/oder Wohnräume des Kunden aufzusuchen und die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu übernehmen und abzutransportieren.
6. Gewährleistung und Haftung:
Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, oder aber nach einer angemessenen Frist nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch- ABGB
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort ist der Sitz der Firma BSS Markhart GmbH Bahnstraße 7, Objekt C, 2111 Harmannsdorf.
Gerichtsstand A-2100 Korneuburg und es gilt österreichisches Recht.